Die Erstprüfung der Grundstücksentwässerung (häusliches Abwasser) ist bis spätestens zum 31.12.2015 durchzuführen und die Dichtheit nachzuweisen. Bei Neubauten oder wesentlichen baulichen Veränderungen und/oder Erweiterungen >50%, ist im Zuge der Baumaßnahme die Dichtheitsprüfung sofort durchzuführen. Tabelle DIN 1986-30

Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist die Frist für die Erstprüfung bereits (02/2008) abgelaufen. Die Gemeinden/Kommunen müssen schnellstmöglich Nachfristen festsetzen, bis wann die Untersuchungsergebnisse der Dichtheitsprüfung vorzulegen sind.

Die Wiederholungsprüfung der Grundstücksentwässerung (häusliches Abwasser) hat bis spätestens zum 31.12.2035 zu erfolgen. Bei wesentlichen baulichen Veränderungen und/oder Erweiterungen >50%, ist im Zuge der Baumaßnahme die Wiederholungsprüfung sofort durchzuführen. Tabelle DIN 1986-30

Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist die Wiederholungsprüfung der Grundstücksentwässerung alle 5 Jahre vorzunehmen. Die Kanalnetzbetreiber können die Intervalle für die wiederkehrende Prüfung in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten verändern. Es ist eine Verlängerung bis maximal 10 Jahre, aber auch eine Verkürzung möglich. Tabelle DIN 1986-30