Es müssen grundsätzlich alle im Erdreich verlegten Entwässerungsleitungen (Schmutz- und Mischwasserleitungen) auf Dichtheit geprüft werden.
Dieses betrifft alle Grundleitungen unter der Sohlplatte und die Hausanschlussleitungen außerhalb der Gebäude. Weiterhin gehören zum Umfang der Prüfungen alle Kontrollschächte und Revisionsöffnungen im und außerhalb des Gebäudes (je nach Abwassersatzung der einzelnen Kanalnetzbetreiber erfolgt die Prüfung bis zur Grundstücksgrenze / Übergabeschacht oder bis zum Sammelkanal).

Weiterhin ist zu empfehlen, folgende Bestandteile der
Grundstücksentwässerung mit überprüfen zu lassen:

- Rückstausicherungen für alle Einläufe die unterhalb der Rückstauebene liegen
- eventuelle Anschlüsse von Drainageleitungen
- Regenentwässerungsleitungen
- Überprüfung der hydraulischen Leistungsfähigkeit