Muss jede Grundstücksentwässerungsanlage überprüft werden?
Ja. Es muss jede Grundstücksentwässerungsanlage geprüft werden, sofern nicht ausdrücklich gesetztliche Sonderregelungen (z.B. der Bundesländer) etwas anderes vorsehen. Die Rechtsgrundlage § 60 Wasserhaushaltsgesetz richtet sich ausdrücklich an jeden Betreiber einer Abwasseranlage. Dadurch ist also die Kommune als Betreiberin des öffentlichen Kanalnetzes ebenso angesprochen wie ein Industriebetrieb oder der private Eigenheimbesitzer.

Gibt es Fördermittel für die Dichtheitsprüfung und Sanierung?
Eine generelle finanzielle Förderung speziell für die Prüfung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen gibt es derzeit nicht.

Benötige ich zwingend einen Ingenieur?
Beratung durch einen Fachingenieur ist nicht zwingend vorgeschrieben; in der Phase der Dichtheitsprüfung können Sie sich auch von der Kommune oder den Stadtwerken / Zweckverbänden beraten lassen. Spätestens, wenn Anlagen saniert werden müssen, sind Sie aber gut beraten die Fachkompetenz eines Ingenieurs in Anspruch zu nehmen. Nur so bekommen Sie einen neutralen Preis- und Leistungsvergleich zwischen verschiedenen Sanierungsverfahren und verschiedenen Anbietern. Außerdem wacht der Ingenieur darüber, dass Sie außer einem Sanierungsergebnis, das sein Geld wert ist, auch genau die Unterlagen bekommen, die Gesetzgeber und Behörden fordern. Außerdem haben Sie jederzeit einen fachkundigen Ansprechpartner.


Was muss ich bei meiner Versicherung beachten?
Auf die maroden Rohrsysteme haben auch die Gebäudeversicherer reagiert. Sie gehen dazu über, ältere Rohre nur noch dann zu versichern, wenn ein Dichtheitsnachweis — nicht älter als 5 Jahre — vorgelegt wird. So der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in einer ersten Stellungnahme.