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Die Dichtheitsprüfung darf nur durch Fachbetriebe mit entsprechend geschultem Personal (nachgewiesene Sach- und Fachkunde) ausgeführt werden.
Das Personal der Fachfirmen muss bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen aus dem Abwasserbereich besitzen und regelmäßig Schulungen besuchen.
Weiterhin müssen die Fachbetriebe über die notwendigen technischen Ausrüstungen verfügen. wie z.B.:
- Hochdruckspülfahrzeuge
- elektromechanische und hydrodynamische Werkzeuge
- Kamerawagen mit abbiegefähigen Kamerasystemen
- Satelliten-, Spül- und Kameratechnik
- Möglichkeit zur Digitalisierung der gesammelten Daten
- Ortungsgeräte für die Leitungserkundung
- Ausrüstung für die Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen
- Anforderungen Technische Voraussetzung
Unternehmen sollten mit einem Gütezeichen RAL Kanalbau I,R,D oder G zertifiziert sein. Die ausführenden Inspekteure müssen den KI-Schein oder andere Zertifizierungen auf dem Gebiet der Dichtheitsprüfungen nachweisen.
www.kanalbau.com
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Die Zustandsbewertung und die daraus resultierende Schlussfolgerung der durchgeführten Dichtheitsprüfung sollte nur durch einen speziell geschulten Fachmann z.B. einen zertifizierten Kanalsanierungsberater durchgeführt werden.
www.zks-berater.de
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ACHTUNG! Machen Sie keine Haustürgeschäfte.