Die Dichtheitsprüfung darf nur durch Fachbetriebe mit entsprechend geschultem Personal (nachgewiesene Sach- und Fachkunde) ausgeführt werden.
Das Personal der Fachfirmen muss bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen aus dem Abwasserbereich besitzen und regelmäßig Schulungen besuchen.
Weiterhin müssen die Fachbetriebe über die notwendigen technischen Ausrüstungen verfügen. wie z.B.:

  • Hochdruckspülfahrzeuge
  • elektromechanische und hydrodynamische Werkzeuge
  • Kamerawagen mit abbiegefähigen Kamerasystemen
  • Satelliten-, Spül- und Kameratechnik
  • Möglichkeit zur Digitalisierung der gesammelten Daten
  • Ortungsgeräte für die Leitungserkundung
  • Ausrüstung für die Dichtheitsprüfung von Rohrleitungen
  • Anforderungen Technische Voraussetzung

Unternehmen sollten mit einem Gütezeichen RAL Kanalbau I,R,D oder G zertifiziert sein. Die ausführenden Inspekteure müssen den KI-Schein oder andere Zertifizierungen auf dem Gebiet der Dichtheitsprüfungen nachweisen.
www.kanalbau.com

Die Zustandsbewertung und die daraus resultierende Schlussfolgerung der durchgeführten Dichtheitsprüfung sollte nur durch einen speziell geschulten Fachmann z.B. einen zertifizierten Kanalsanierungsberater durchgeführt werden.
www.zks-berater.de

ACHTUNG! Machen Sie keine Haustürgeschäfte.