Undichte Abwasserleitungen verschmutzen das Erdreich und das Grundwasser wird belastet. Zudem stellt eine Verschmutzung des Erdreichs und des Grundwassers einen Straftatbestand dar.

Das Eindringen von Grundwasser in die Schmutzwasserleitungen verursacht zusätzliche Kosten beim Befördern und Reinigen des Abwassers.

Nur eine dichtes Abwassersystem garantiert die Stabilität der Betriebskosten und der Abwassergebühren.

Dient der Früherkennung von Schäden im Leitungssystem. Eine rechtzeitige Sanierung spart Kosten. Sind die Schäden nicht mehr reparabel hilft nur noch eine Erneuerung mit dem damit verbundenen sehr hohen Kostenaufwand.

In den § § 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes wird geregelt, dass Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden müssen. Das wichtigste technische Regelwerk ist die DIN 1986 – Teil 30 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke". Diese Norm schreibt vor, dass Abwasserleitungen (alle Schmutzwasser- und Mischwasserleitungen) auf Dichtheit zu prüfen sind.

Der Wert Ihrer Immobilie wird erhalten. Der Verkehrswert eines Gebäudes wird nicht nur durch ein z.B. wärmegedämmtes und dichtes Dach bestimmt, sondern auch durch eine intakte und voll funktionsfähige Grundstücksentwässerungsanlage.

Zu spät!
Hier hilft nur noch eine aufwendige Erneuerung.
Als Eigentümer der Entwässerungsleitung haften Sie für alle Personen- und Sachschäden.